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Zunächst vereinbaren wir telefonisch einen Termin zum Erstgespräch. Hierzu können Sie mich am besten in meiner Telefonsprechzeit dienstags von 8:30 Uhr bis 9:00 Uhr erreichen.

Seit 1999 ist die Kostenübernahme für Psychotherapie durch das Psychotherapeutengesetz geregelt. Die Krankenversicherungen übernehmen zunächst in der Regel 4 Probesitzungen. In dieser Zeit lernen wir uns kennen und wenn eine Indikation zur Verhaltenstherapie besteht, stelle ich bei der Krankenkasse einen Antrag zur Genehmigung einer psychotherapeutischen Behandlung.

Mindestens eine sogenannte Sprechstunde ist Voraussetzung dafür, einen Therapieplatz zu erhalten und Zugang zu den Probesitzungen zu bekommen. Diese Sprechstund(en) können bei jedem Psychotherapeuten in Anspruch genommen werden, unabhängig davon bei wem letztlich die Psychotherapie stattfindet.

Um einen Termin hierfür zu bekommen kann sich jeder an den Terminservice der kassenärztlichen Vereinigung wenden
oder auch versuchen über die/den Therapeuten selbst eine Sprechstunde zu vereinbaren.

Als Privatpatient informieren Sie sich bitte vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung über die Modalitäten.